Eine absolute Sonderregelung in der Straßenverkehrsordnung!
Normalerweise regelt die StVO den gesetzlichen Rahmen des Straßenverkehrs in ganz Deutschland, aber mit § 50 StVO wird ausschließlich der Verkehr auf Helgoland geregelt!
Auf der gesamten Insel sind das Autofahren und das Fahrradfahren verboten. Der § 50 in der StVO untersagt jeglichen Straßenverkehr. Dementsprechend gibt es auch keine Verkehrsschilder auf der Insel, genauso wenig wie eine Fahrschule.
Feuerwehr und Katastrophenschutz, Ärzte, Müllabfuhr, Post, Polizei, Handwerker, die Touristenbahn und ein E-Taxi-Unternehmen haben die Genehmigung, mit einem Fahrrad oder einem elektrischen Fahrzeug auf der Insel zu fahren. Die Ausnahme-Fahrräder sind entsprechend gekennzeichnet.
Tretroller erfreuen sich dafür auf Helgoland großer Beliebtheit. Sie gelten offiziell als Sportgerät und nicht als Fortbewegungsmittel, weil sie statt eines Tretlagers ein abgeflachtes Trittbrett haben. Deshalb sind sie im Gegensatz zu Fahrrädern auf der Insel erlaubt. E-Scooter wiederum sind verboten.
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