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Aktuelles

Sommer, See, SUP: Stand-up-Paddling ist an Sonnentagen eine beliebte Abwechslung auf dem Wasser. Doch Vorsicht, wenn Alkohol ins Spiel kommt. Dann ist sogar der Pkw-Führerschein in Gefahr. Stand-up-Paddling-Bretter sind „Kleinfahrzeuge“ Zwar benötigt man, anders als für viele Boote, keinen Führerschein, was jedoch nur wenige wissen: Auch in der Schifffahrt kann Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Und zur Schifffahrt zählen eben auch Wassersportlerinnen und -sportler auf „Kleinfahrzeugen“ wie Paddelbooten bzw. SUPs oder Freizeitkapitäne mit dem Floß. Ab einer Alkoholkonzentration von meist 0,5 Promille (Ausnahmeregelung etwa für den Bodensee: Hier liegt die Grenze bei 0,8 Promille) darf ein SUP nicht genutzt werden. Es gibt einen – regional variierenden – Bußgeldrahmen, der ab 350 Euro beginnt und bis 2500 Euro gehen kann. Hat man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie z.B. eine unsichere Fahrweise, kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Hier sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich. Spätestens ab einem Wert von 1,6 Promille im Blut liegt eine Straftat vor, auch dann, wenn man keine Ausfallerscheinungen zeigt. Darüber hinaus kann eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auch Auswirkungen auf den Führerschein fürs Auto haben, etwa die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Hat man diese nicht innerhalb einer gesetzten Frist bestanden, ist die Kfz-Fahrerlaubnis weg. Gut zu wissen: Die Regelungen gelten für alle befahrbaren Küstengebiete, Flüsse und Seen in Deutschland. #sommer #sonne #standuppaddling #alkohol #führerschein #recht #rechtsanwalt #verkehrsanwalt #hildesheim #skrechtsanwälte (Quelle ADAC)

Wann ist das Tanken am günstigsten? Jeder kennt es, wechselnde Spritpreise an der Tankstelle innerhalb eines Tages! Der ADAC hat sämtliche Preisbewegungen an über 14.000 Tankstellen in Deutschland im Mai 2025 untersucht und kommt in einer aktuellen Studie zu einem klaren Ergebnis. Der Studie des ADAC zufolge ist Kraftstoff morgens am teuersten. Nachdem die Preise an den Tankstellen nachts über einen längeren Zeitraum weitgehend konstant bleiben, kommt es ab ca. 6 Uhr zu einer deutlichen Verteuerung, um dann nach 7 Uhr den Höhepunkt des Tagespreisniveaus zu erreichen Am niedrigsten sind die durchschnittlichen Kraftstoffpreise zwischen 19 und 20 Uhr. Ähnlich preisgünstig ist der Zeitraum zwischen 21 und 22 Uhr, aber auch zwischen 17 und 18 Uhr sind die Preise an den Zapfsäulen bereits relativ günstig. Im Mai 2025 betrug die durchschnittliche Preisdifferenz zwischen dem teuersten Zeitpunkt am Morgen kurz nach 7 Uhr und der günstigsten Tankphase am Abend kurz vor 20 Uhr für Benzin durchschnittlich 12,5 Cent und für Diesel-Pkw durchschnittlich 13,3 Cent je Liter. Dazu kommen natürlich auch noch Schwankungen unter den Tankstellen selbst. Hier kann man sich ganz einfach für den Region Hildesheim über die @hildesheimapp einen aktualisierten Überblick verschaffen. #tanken #tankstelle #benzin #diesel #hildesheim #verkehr #verkehrsrecht #verkehrsanwalt #recht #skrechtsanwälte

Es gibt in Deutschland kein Verbot, mit Winterreifen im Sommer zu fahren, aber es ist tatsächlich keine gute Idee! Denn bei warmen Temperaturen zeigen Winterreifen Schwächen, die sogar gefährlich werden können. Das hat der ADAC bei einem speziellen Reifen-Vergleichstest herausgefunden. Ergebnis: Wenig Haftung, lange Bremswege Alle drei getesteten Winter-Typen zeigten eklatante Schwächen beim Bremsen. Zwar noch nicht bei nasser Fahrbahn, da erzielten die Winterreifen durchaus akzeptable Werte im Vergleich. Doch ganz anders ist das Ergebnis auf trockener Straße: Je nach Temperatur und Verschleißzustand war der Bremsweg der Winterreifen aus Tempo 100 deutlich längerals mit Sommerreifen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Während das Auto mit Sommerreifen rechtzeitig vor einem Hindernis zum Stehen käme, wäre es mit Winterreifen noch mit einer Geschwindigkeit von rund 37 km/h unterwegs. Interessantes Detail: Je höher die Profiltiefe der Winterreifen und je höher die Umgebungs- und Asphalttemperaturen, desto länger fiel der Bremsweg aus. Bei Winterreifen, die nur noch 4 Millimeter Restprofil aufwiesen, reduzierten sich die Differenzen beim Bremsweg auf 5 Meter. Das ist zwar besser als im Worst-Case-Szenario, bei dem der ADAC bis zu 16 Meter Differenz ermitteln konnte, aber immer noch ein viel zu langer Weg bis zum Stillstand. Auch beim Kurvenverhalten zeigen sich spürbare Unterschiede. Mit zunehmender Außentemperatur ließ die Haftung der Winterreifen auf der Straße nach: Das Fahrverhalten wird schwammig und unsicher. Vor allem wenn das Auto mit viel Gepäck beladen wurde, ergab sich eine weitere Verschlechterung der Fahrstabilität. Die Beeinträchtigung war dann schon bei kleinen Lenkbewegungen in lang gezogenen Kurven und Autobahnausfahrten zu spüren. Also besser, die Reifen wechseln! #winterreifen #sommerreifen #bremsweg #verkehr #verkehrsanwalt #verkehrsrecht #straßenverkehr #hildesheim #rechtsanwalt #skrechtsanwälte

Beleidigung im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit!

Beschreibung Strafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken 150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten) 200 €*
"Bekloppter" 250 €*
"Dumme Kuh" 300 €*
"Leck mich doch!" 300 €*
"Du blödes Schwein" 475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!" 500 €*
"Was willst du, du Vogel?!" 500 €*
"Asozialer" 550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!" 600 €*
Einen Polizisten duzen 600 €*
"Du Holzkopf!" 750 €*
Einen Vogel zeigen 750 €*
"Bei dir piept's wohl!" 750 €*
Scheibenwischer-Geste 1000 €*
Stinkefinger zeigen 4000 €*
"Du Wichser" 1000 €*
"Idiot" 1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 €*
"Schlampe" 1900 €*
"Fieses Miststück" 2500 €*
"Alte Sau" 2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.

Schäden und Unfall in der Waschstraße!

Wird das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt, entsteht oft Streit über den Ersatz des Schadens.

Wie geht man damit richtig um?

-Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.

-Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.

-Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Kommt es zu einem Auffahrunfall in einer Waschstraße, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden und Kundinnen auf die zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Der Betreiber muss nach Ansicht des BGH nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Er muss auch darauf achten, dass durch ein (seltenes aber vorhersehbares) Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen keine Schäden entstehen.

Wer allerdings trotz Hinweisschilder bremst, weil im Ausfahrtsbereich ein PKW nicht losfährt riskiert, einen Großteil des Schadens selbst zahlen zu müssen.

Nach dem OLG Zweibrücken hätte ein Fahrer wissen müssen, dass er auf dem Transportband nicht bremsen dürfe. Außerdem hätte es dazu eindeutige Warnschilder in der Waschanlage gegeben.

Wird auf dem Transportband gebremst, verzögere sich die Vorwärtsbewegung des Autos oder sie werde ganz gestoppt. Das Transportband bewege sich dagegen weiter, wodurch das Auto gegen Teile der Waschstraße oder andere Fahrzeuge stoßen könne. Das Gericht urteilte, dass der Fahrer zu 70% den Schaden tragen müsste.

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19)

(Quelle:ADAC)

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