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Aktuelles

Fast jeder Dritte fällt durch Fahrprüfung In Niedersachsen ist im vergangenen Jahr mehr als jeder­ dritte Prüfling durch die praktische Führerscheinprüfung fürs Auto gefallen. Die Durchfallquote in dem Bundesland lag wie ein Jahr zuvor bei 37 Prozent, wie aus Daten des TÜV-Verbandes hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Insgesamt wurden über 123.000 praktische Prüfungen abgelegt. Noch etwas schlechter sah es bei der theoretischen Prüfung aus: Hier fielen in Niedersachsen im vergangenen Jahr bei über 144.000 Prüfungen 43 Prozent der Prüflinge durch – ein Jahr zuvor waren es noch 44 Prozent. Im Vergleich der Bundesländer schnitt bei der praktischen Prüfung das Land Schleswig-Holstein mit einer Durchfallquote von 32 Prozent am besten ab, vor Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern (jeweils 34 Prozent). Schlusslicht wurde Hamburg mit einer Durchfallquote von 48 Prozent. Bundesweit lag der Durchschnitt bei 37 Prozent. Bei den theoretischen Prüfungen wiederum lag Hamburg mit einer Durchfallquote von 36 Prozent auf dem ersten Platz, am schlechtesten schnitten Berlin und Sachsen-Anhalt ab – dort fiel jeder Zweite durch. Die bundesweite Durchfallquote lag bei 45 Prozent, 2015 lag sie noch bei 35 Prozent. Dass das Scheitern teuer ist, zeigt ein Blick auf die zuletzt deutlich gestiegenen Kosten für einen Führerschein. Pauschale Preise gibt es zwar wegen des unterschiedlichen Schulungsaufwandes nicht, und die Fahrschulen können die Preise für Fahrstunden oder Unterricht selbst festlegen. Dem ADAC zufolge kostete ein Auto-Führerschein zuletzt aber zwischen 2500 und 4400 Euro. #führerschein #prüfung #führerscheinprüfung #fahrschule #verkehrsrecht #recht #verkehrsanwalt #niedersachsen #hildesheim (Quelle:dpa/HAZ)

Handy-Blitzer auf Autobahnen Als erstes Bundesland macht Rheinland-Pfalz mit Handy-Blitzern Jagd auf uneinsichtige Autofahrer und Autofahrerinnen. Ein neues Polzeigesetz macht es möglich. Die Nutzung des Handys oder Tablets – ohne Freisprechanlage – ist für Autofahrerinnen und Autofahrer verboten. Für die Polizei war es bisher allerdings schwierig, die Verstöße zu ahnden. Das soll sich nun ändern. Vorreiter ist Rheinland-Pfalz. Eine jetzt in Kraft getretene Novelle des Polizeigesetzes macht den Einsatz des sogenannten Monocam-Systems möglich. Die Gesetzesanpassung war notwendig, da beim Einsatz der Monocam personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Dies stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss prinzipiell ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg. Die Funktion der Monocam ist denkbar einfach: An einer Autobahnbrücke wird eine hochauflösende, schräg nach unten gerichtete Kameras angebracht, die durch die Frontscheibe in das Auto hinein fotografiert. Sie ist mobil einsetzbar und funktioniert zu jeder Tageszeit und bei jedem Wetter. Das Monocam-System achtet auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrenden und auf dessen entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus. Anschließend bewerten geschulte Polizisten die Bilder, denn nicht alle Aufnahmen sind eindeutig. Wann die Handy-Blitzer flächendeckend zum Einsatz kommen, ist derzeit noch unklar. Zunächst wollen die Behörden lediglich ein einzelnes Gerät anschaffen. #blitzer #handy #verkehrsrecht #recht #rechtsanwalt #verkehrsanwalt #hildesheim #bußgeld #skrechtsanwälte #autobahn (Quelle/Foto:ADAC)

Motorradfahrende in Deutschland dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das ist unzulässiges Rechtsüberholen und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Wer sich unerlaubt in der Rettungsgasse nach vorne durchschlängelt, der bekommt ein Bußgeld von mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Links zu überholen ist bei ausreichendem Seitenabstand zwar erlaubt, in der Praxis aus Platzgründen aber äußerst selten überhaupt möglich. Anders als in Deutschland dürfen Motorrad- und Motorrollerfahrer- bzw. fahrerinnen in Frankreich auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, bei der beide Fahrtrichtungen baulich getrennt sind, die stockenden Autoschlangen überholen. #verkehrsrecht #autobahn #motorrad #überholen #stau #bußgeld #fahrverbot #verkehrsanwalt #hildesheim #rechtsanwalt #recht #skrechtsanwälte

Beleidigung im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit!

Beschreibung Strafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken 150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten) 200 €*
"Bekloppter" 250 €*
"Dumme Kuh" 300 €*
"Leck mich doch!" 300 €*
"Du blödes Schwein" 475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!" 500 €*
"Was willst du, du Vogel?!" 500 €*
"Asozialer" 550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!" 600 €*
Einen Polizisten duzen 600 €*
"Du Holzkopf!" 750 €*
Einen Vogel zeigen 750 €*
"Bei dir piept's wohl!" 750 €*
Scheibenwischer-Geste 1000 €*
Stinkefinger zeigen 4000 €*
"Du Wichser" 1000 €*
"Idiot" 1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 €*
"Schlampe" 1900 €*
"Fieses Miststück" 2500 €*
"Alte Sau" 2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.

Schäden und Unfall in der Waschstraße!

Wird das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt, entsteht oft Streit über den Ersatz des Schadens.

Wie geht man damit richtig um?

-Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.

-Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.

-Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Kommt es zu einem Auffahrunfall in einer Waschstraße, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden und Kundinnen auf die zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Der Betreiber muss nach Ansicht des BGH nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Er muss auch darauf achten, dass durch ein (seltenes aber vorhersehbares) Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen keine Schäden entstehen.

Wer allerdings trotz Hinweisschilder bremst, weil im Ausfahrtsbereich ein PKW nicht losfährt riskiert, einen Großteil des Schadens selbst zahlen zu müssen.

Nach dem OLG Zweibrücken hätte ein Fahrer wissen müssen, dass er auf dem Transportband nicht bremsen dürfe. Außerdem hätte es dazu eindeutige Warnschilder in der Waschanlage gegeben.

Wird auf dem Transportband gebremst, verzögere sich die Vorwärtsbewegung des Autos oder sie werde ganz gestoppt. Das Transportband bewege sich dagegen weiter, wodurch das Auto gegen Teile der Waschstraße oder andere Fahrzeuge stoßen könne. Das Gericht urteilte, dass der Fahrer zu 70% den Schaden tragen müsste.

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19)

(Quelle:ADAC)

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