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Aktuelles

Auf der A7 Flensburg – Hamburg wird der Elbtunnel, die wichtigste Röhre in Norddeutschland, im Herbst bzw. Winter noch an zwei Wochenenden voll gesperrt. Die Einschränkungen für Autofahrende sind gravierend. Eine Umleitung ist eingerichtet. Sperrtermine 2025 Dauer der Sperre 7. bis 10. November 55 Stunden 5. bis 8. Dezember 55 Stunden Von den bis zu 55-stündigen Sperren sind meist beide Fahrtrichtungen betroffen. Alle Sperrtermine fallen auf ein Wochenende. Erfahrungsgemäß beginnen die Sperren jeweils freitags, 22 Uhr, und enden montags, 5 Uhr. Grund für die Sperren sind das Einheben und die Montage von neuen Verkehrszeichenbrücken. Außerdem werde laut Autobahn GmbH der Verkehrsrechner im Elbtunnel mit einer neuen Software ausgestattet. Allerdings wird nicht nur der Elbtunnel mehrmals im Jahr gesperrt. Auch andere Abschnitte der A7 sind betroffen: 14. bis 17. November: Tunnel Stellingen (55 Stunden) 6. bis 7. Dezember: Tunnel Stellingen (12 Stunden, nachts) #elbtunnel #hamburg #stau #sperrung #verkehrsanwalt #rechtsanwalt #hildesheim #skrechtsanwälte #anwalt (Quelle:ADAC)

Seit Oktober 2020 entscheiden die Städte selbst, wie viel ein Bewohnerparkausweis kostet. Die Obergrenze lag vorher bei 30,70 Euro pro Jahr. Heute kostet ein Parkausweis die Autofahrerinnen und Autofahrer je zwischen 10 und 360 Euro pro Stadt. So zahlen Anwohnerinnen und Anwohner in Bonn zum Beispiel pauschal 360 Euro pro Jahr, in Münster 260 Euro, in Ulm und Freiburg 200 Euro und in Karlsruhe 180 Euro. In Mainz und Aachen richtet sich die Gebühr nach der Fahrzeugfläche: Ein Parkausweis für ein großes SUV kann hier über 300 Euro im Jahr kosten. Tübingen staffelt nach Gewicht (240-300 Euro pro Jahr), Köln nach Fahrzeuglänge (100-120 Euro pro Jahr). Einige Städte halten die Gebühren dagegen niedrig: Berlin bleibt mit 10 Euro Jahresgebühr unschlagbar günstig. In München, Chemnitz und Nürnberg sind es rund 30 Euro pro Jahr. In Hannover, Stuttgart, Dortmund und Duisburg kostet das Bewohnerparken 30,70 Euro pro Jahr. Für finanzschwache Haushalte gibt es oft Sonderregelungen. In Hildesheim kostet der Anwohnerparkausweis 120 Euro. Einen Parkplatz hat man damit aber natürlich auch nicht sicher. #hildesheim #parken #anwohnerparken #bußgeld #verkehrsanwalt #rechtsanwalt #verkehrsrecht #recht #skrechtsanwälte

Ist es eigentlich nicht egal, wie herum ein Fahrzeug in einer Parklücke steht? Beim Parken entgegen der Fahrtrichtung, kann das Einfädeln in den fließenden Verkehr zur Gefahr werden. Daher ist festgelegt, dass nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 12 ausdrücklich vor, dass grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite geparkt werden darf . Und das bedeutet in Fahrtrichtung. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Knöllchen. Das schlägt immerhin mit 15 Euro zu Buche. Wird länger falschherum geparkt oder werden noch andere Verkehrsteilnehmer behindert , kann das Bußgeld auf bis zu 35 Euro steigen. Natürlich gibt es aber auch eine Ausnahme… in einer Einbahnstraße die Parkseite frei gewählt werden . Da die Straße ohnehin nur in eine Richtung befahrbar ist, ist auch Linksparken nicht entgegen der Fahrtrichtung. #parken #verkehrsrecht #bußgeld #recht #hildesheim #rechtsanwalt #verkehrsanwalt #skrechtsanwälte

Beleidigung im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit!

Beschreibung Strafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken 150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten) 200 €*
"Bekloppter" 250 €*
"Dumme Kuh" 300 €*
"Leck mich doch!" 300 €*
"Du blödes Schwein" 475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!" 500 €*
"Was willst du, du Vogel?!" 500 €*
"Asozialer" 550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!" 600 €*
Einen Polizisten duzen 600 €*
"Du Holzkopf!" 750 €*
Einen Vogel zeigen 750 €*
"Bei dir piept's wohl!" 750 €*
Scheibenwischer-Geste 1000 €*
Stinkefinger zeigen 4000 €*
"Du Wichser" 1000 €*
"Idiot" 1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 €*
"Schlampe" 1900 €*
"Fieses Miststück" 2500 €*
"Alte Sau" 2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.

Schäden und Unfall in der Waschstraße!

Wird das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt, entsteht oft Streit über den Ersatz des Schadens.

Wie geht man damit richtig um?

-Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.

-Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.

-Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Kommt es zu einem Auffahrunfall in einer Waschstraße, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden und Kundinnen auf die zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Der Betreiber muss nach Ansicht des BGH nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Er muss auch darauf achten, dass durch ein (seltenes aber vorhersehbares) Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen keine Schäden entstehen.

Wer allerdings trotz Hinweisschilder bremst, weil im Ausfahrtsbereich ein PKW nicht losfährt riskiert, einen Großteil des Schadens selbst zahlen zu müssen.

Nach dem OLG Zweibrücken hätte ein Fahrer wissen müssen, dass er auf dem Transportband nicht bremsen dürfe. Außerdem hätte es dazu eindeutige Warnschilder in der Waschanlage gegeben.

Wird auf dem Transportband gebremst, verzögere sich die Vorwärtsbewegung des Autos oder sie werde ganz gestoppt. Das Transportband bewege sich dagegen weiter, wodurch das Auto gegen Teile der Waschstraße oder andere Fahrzeuge stoßen könne. Das Gericht urteilte, dass der Fahrer zu 70% den Schaden tragen müsste.

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19)

(Quelle:ADAC)

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