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Welche Kosten entstehen bei Verkehrssünden in Europa?

Was kosten Verkehrsverstöße im Ausland?

Es lohnt sich für Sie, Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland penibel einzuhalten, denn die Strafen fallen jenseits der deutschen Grenzen oft deutlich höher aus als in Deutschland.  So ist zum Beispiel das Telefonieren am Steuer mit dem Handy ohne Freisprechanlage fast überall teurer als in Deutschland. Und kommen Strafzettel aus dem EU-Ausland, können sie bei uns meist auch vollstreckt werden!

In Frankreich müssen Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen; in Österreich können es sogar bis zu 2.180 Euro werden. 

Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und in Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland



Land

20 km/h zu schnell in Euro

Über 50 km/h zu schnell in Euro

Belgien

ab 115

ab 300

Bosnien-H

ab 50

ab 200

Bulgarien

ab 20

ab 300

Dänemark

ab 135

ab 500

Estland

120

800

Finnland

200

ab 14 TS

Frankreich

ab 135

1500

Griechenland

100

ab 350

Großbritannien

bis 1135

bis 2835

Irland

ab 160

ab 160

Island

ab 100

ab 865

Italien

ab 175**

ab 545

Kroatien

ab 60

bis 2650

Lettland

ab 20

ab 240

Litauen

15

ab 170

Luxemburg

ab 50

ab 145

Malta

ab 70

ab 70

Montenegro

ab 20

ab 300

Niederlande

ab 195

ab 150

Nord Mazedonien

ab 180

ES

Norwegen

ab 585

ab 1335

Österreich

ab 30

bis 5000

Polen

ab 45

ab 320

Portugal

ab 120

ab 300

Rumänien

ab 60

ab 265

Schweden

ab 215

ab 360

Schweiz

ab 180

ab 60 TS

Serbien

ab 25

ab 125

Slowakei

ab 35

ab 350

Slowenien

ab 40 

ab 1200

Spanien

ab 100

ab 600

Tschechien

ab 45

ab 215

Türkei

ab 10

ab 25

Ungarn

ab 80

ab 160

Zypern

ab 35

ab 85

(Stand 04/2023, Quelle ADAC)

Bußgelder betreffen Verstöße mit Pkw; Beträge in Euro (gerundet); ES = Einkommensabhängige Geldstrafe, MV = Nettomonatsverdienst, TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst, in Finnland: maximal 120 TS), *= Für Fahranfänger, Minderjährige und/oder Berufskraftfahrer gelten teilweise niedrigere Promillegrenzen, ** = Mindestbußen tagsüber, nachts (22-7 Uhr) um ein Drittel höhere Bußgelder, *** = 0,0 Promille für Fahranfänger und Fahrer von Kfz mit zGM über 3,5 t bzw. mehr als 9 Sitzplätzen, ****= Geldbuße für Alkoholfahrten bis 0,5 Promille, über 0,5 Promille: einkommensabhängige Geldstrafe mindestens 10 Tagessätze (Polen) bzw. Geldstrafe ab 1000 Euro (Ungarn), ***** = für Fahrer von Privatautos ohne Anhänger, sonst generell 0,0 Promille; Ähnliche Strafen wie für Alkohol werden in vielen Ländern für "Drogen am Steuer" verhängt. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen unter Umständen auch Freiheitsstrafen. In manchen Ländern wird bei schneller Bezahlung bis zu 50 % Rabatt gewährt. Angaben ohne Gewähr.

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