MPU
Die Macht der Führerscheinstellen.
Stets dann, wenn die Führerscheinstelle – aus welchem Grunde auch immer – Zweifel anmeldet, ob ein Autofahrerzum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr körperlich oder charakterlich geeignet ist, ordnet sie an, dass der Autofahrer diese Zweifel ausräumen muss. Das ist bei Alkohol- und Drogenkonsum der Fall, aber auch bei Alterserscheinungen, Krankheiten und Gebrechen, fehlenden Gliedmaßen und dergleichen. Auch wenn es um charakterliche Eignungsmängel geht, wird stets die medizinisch psychologische Untersuchung MPU angeordnet.
Diese macht in Fällen dieser Art in der Regel jedoch erhebliche Auflagen und ordnet oft an, ein MPU-Gutachten beizubringen. Dies geschieht zum Beispiel bei Alkoholtätern grundsätzlich dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat 1,6 Promille Alkohol und mehr im Blut hatten oder Wiederholungstäter waren. Auch die Kombination zwischen Alkohol- und Drogendelikt, zu vielen Punkten in Flensburg und altersbedingten Auffälligkeiten kann dazu führen, dass nur mit einem MPU-Gutachten die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Deshalb ist die Hilfe eines Verkehrsanwalts wichtig.
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